Kinderschutzberatung & Schutzkonzepte
Prävention & Intervention
Gewaltschutzkonzept - neu & pflegen - Sexual-Konzept
Kinderschutz - Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft
In der pädagogischen Praxis kommt es immer wieder zu Situationen, in denen das Verhalten eines
Kindes Fragen aufwirft – manchmal vage, manchmal deutlich.
Die Herausforderung: Wie lässt sich
eine mögliche Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und angemessen darauf reagieren?
Gemäß § 8a SGB VIII sind Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet,
bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.
Dabei haben sie das Recht – und die Pflicht –, sich bei Unsicherheiten durch eine insoweit
erfahrene Fachkraft (ISEF) beraten zu lassen. Diese Beratung kann anonym über das Jugendamt
(§ 8bSGB VIII) oder trägerintern bzw. trägerextern erfolgen.
Meine Aufgabe als ISEF
Als qualifizierte insoweit erfahrene Fachkraft unterstütze ich Sie bei der Einschätzung möglicher
Gefährdungslagen. Nach einem kurzen telefonischen Vorgespräch komme ich gerne in Ihre
Einrichtung oder lade Sie in meine Beratungsräume ein. Gemeinsam gehen wir folgenden Fragen
nach:
• Welche Beobachtungen liegen vor?
• Welche Risiken oder Gefährdungen könnten bestehen?
• Welche Handlungsschritte sind sinnvoll und notwendig?
• Wie kann ein gemeinsames Vorgehen mit Eltern, Team oder weiteren Beteiligten vorbereitet
werden?
Dabei steht Ihre fachliche Wahrnehmung im Mittelpunkt. Ich arbeite ressourcenorientiert, auf
Augenhöhe und mit einem klaren Blick für mögliche blinde Flecken, um Sie in Ihrer
professionellen Verantwortung zu stärken.
Weiterführende Angebote
Zusätzlich zur Gefährdungseinschätzung begleite ich Sie auf Wunsch bei:
• der (Weiter-)Entwicklung Ihres Kinderschutzkonzepts
• der Reflexion Ihres pädagogischen Alltags unter dem Blickwinkel von Schutz und
Prävention
• Themen rund um sexuelle Bildung und den Umgang mit kindlicher Sexualität in der
Einrichtung
Flexible Zusammenarbeit
Sie können meine Beratung anlassbezogen im Einzelfall in Anspruch nehmen oder mich im Rahmen Ihres Kinderschutzkonzepts als feste Ansprechpartnerin für Gefährdungseinschätzungen vertraglich einbinden.
Schutzkonzepte für Einrichtungen
Beratung, Begleitung und jährliche Reflexion
Seit 2020 sind alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gesetzlich
verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept vorzulegen, regelmäßig zu überprüfen und
fortzuschreiben. Ziel ist es, Kinder wirksam vor (sexualisierter) Gewalt und anderen Formen der
Gefährdung zu schützen – durch strukturelle Verankerung von Prävention, Aufmerksamkeit und
Handlungssicherheit.
Individuelle Schutzkonzepte – keine Lösung „von der Stange“
Gesetzgeber und Fachwelt betonen: Schutzkonzepte dürfen nicht als fertige Vorlagen
übernommen werden. Sie müssen individuell zur Einrichtung passen – angepasst an Größe,
Strukturen, Zielgruppen, Fachkräfte und Haltung.
Doch genau das erfordert Zeit, Beteiligung und fachliche Begleitung – und wird im Alltag oft
zur Herausforderung.
Mein Angebot: Prozessbegleitung bei der Konzepterstellung
Ich unterstütze Sie dabei, ein tragfähiges, individuelles Schutzkonzept für Ihre Einrichtung
zu entwickeln. Sie entscheiden, wie viel Begleitung Sie wünschen:
• Impulsberatung (1–2 Termine): Überblick über gesetzliche Grundlagen, Bestandteile eines
Schutzkonzepts und konkrete nächste Schritte.
• Intensive Begleitung (4–6 Module): Schrittweise Erarbeitung des Konzepts in kleinen
Arbeitsgruppen mit Input, Reflexionsfragen und methodischer Begleitung.
Inhalte der Konzeptentwicklung sind unter anderem:
• Auseinandersetzung mit dem eigenen Leitbild und der Haltung zum Kinderschutz
• Risiko- und Gefährdungsanalyse
• Entwicklung von Beschwerdeverfahren
• klare Verfahrenswege bei Verdachtsfällen
• Regelung der jährlichen Überprüfung und Fortschreibung
Jährliche Fortschreibung – praktisch und strukturiert
In vielen Einrichtungen gerät die gesetzlich geforderte jährliche Überprüfung des
Schutzkonzepts im Alltag in den Hintergrund. Ich biete Ihnen eine strukturierte
Veranstaltung an, in der:
• zentrale Elemente Ihres Schutzkonzepts gemeinsam reflektiert werden
• Ihre Arbeit des vergangenen Jahres überprüft wird
• konkrete Impulse für Anpassungen und Weiterentwicklung gesetzt werden
Sie stellen den zeitlichen und personellen Rahmen – ich bringe Inhalte, Methoden und Struktur
mit, passend zu Ihrem bestehenden Konzept.